Fortbildung für alle Interessierten Personen und C-Trainer-Lizenzverlängerung
NEU SEIT 01.01.2019
Seit 01.01.2019 werden C-Trainerlizenzen und entsprechende Verlängerungen nur noch vom DKB ausgestellt.
Der Verbandslehrwart reicht dazu folgende Unterlagen beim DKB ein und erhält dann die Lizenzurkunde, die anschließend an den/die Lizenzinhaber(in) weitergeleitet wird
- 1.Erste-Hilfe-Lehrgangsbescheinigung (bei jeder Urkundenausstellung))
- 2.Verpflichtungserklärung Jugendwohl (bei jeder Urkundenausstellung)
- 3.Bescheinigung über die Absolvierung der Verlängerungsnahme (bei jeder Urkundenausstellung)
- Führungszeugnis (bei jeder Urkundenausstellung)
Die bisherigen Lizenzen in "Heftform" behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Enddatum. Verlängerungen werden dort nicht mehr eingetragen.
Inhaber einer A/B-Trainerlizenz bekommen ihre Urkunde nach einer Lizenzverlängerungsmaßnahme durch den ausführenden Lehrwart als PDF-Datei zugeschickt. Die C-Trainer-Lizenzen verlängern sich dadurch automatisch, eine C-Trainerlizenzurkunde mit entsprechendem Enddatum wird für A/B-Lizenzinhaber nicht mehr ausgestellt. Bitte senden Sie eine eingescannte Kopie Ihrer B-Lizenz oder A.-Lizenz an die HKBV-Geschäftsstelle und an den Verbandslehrwart. Wir tragen ihre Lizenzverlängerung in unsere Datenbank ein und haben somit einen Überblick über die entsprechende C-Trainerlizenz, falls die A/B-Lizenz wegen fehlender Verlängerung erlischt. Wenn nur noch eine C-Lizenz besteht, dann kann eine Urkunde beantragt werden.
Zur Lizenzverlängerung bietet der HKBV jährlich im August einen Termin (bei Notwendigkeit auch als Onlineseminar) an, weitere Termine ergeben sich durch die Teilnahme an einem Ausbildungsmodul stattfindender C-Trainerausbildungen.
Stand: Januar 2021
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