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Freistellung für Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport

Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB).

Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann z. B. für die Mitarbeit bei Zeltlagern, dem Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände sowie Ausbildungen im Rahmen des Jugendsports beantragt werden.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf den Seiten der Hessischen Sportjugend.