Prävention sexualisierter Belästigung und Gewalt im Kegel- und Bowlingsport
In Anbetracht der Verantwortung unseres Verbandes für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen beschloss der Vorstand auf seiner Vorstandssitzung am 08.05.2023 das Folgende:
Konzept zum Kindeswohl im Sportverband
1. Der Vorstand benennt als Verbandsverantwortlichen für das Thema „Kindeswohl“ das Vorstandsmitglied Jochen Janson
2. Der Vorstand ernennt als Ansprechpersonen für das Thema Kindeswohl innerhalb des Verbandes Sabine Voss und Alfred Albutat – die sich nachhaltig um die Thematik bemühen und sich entsprechend qualifizieren.
3. Folgende - im Anhang näher beschriebene- Aufgaben werden den Ansprechpersonen übertragen:
• Im Krisenfall - Ansprechperson bei Beschwerden und Vorfällen zu sein
• Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Verbandsvorstand
• Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen oder der Sportjugend Hessen sowie dessen Kooperationspartnern.
4. Der Verband nutzt den Verhaltenskodex der Sportjugend Hessen. Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden im Vorstand besprochen und deren Konsequenzen abgestimmt.
5. Der Verband erstellt die nötigen Bescheinigungen, um das erweiterte Führungszeugnis (gebührenfrei) zu beantragen. Die Wiedervorlagepflicht für alle HKBV-Honorartrainer erfolgt mit
der jeweiligen Lizenzverlängerung. Die Einsichtnahme und die Dokumentation erfolgt beim Verbandslehrwart, der die HKBV-Geschäftsstelle jeweils über die Dokumentation informiert.
6. Der Verbandsverantwortliche für Kindeswohl wird beauftragt, gemeinsam mit den Ansprechpersonen einen Interventionsleitfaden für Verdacht oder einen konkreten Vorfall zu erstellen.
Dieser enthält eine Handlungsstrategie, Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen sowie die Einbindung Dritter. Hierüber hat der Vorstand zu beschließen.
7. Der Verband wird das Thema Kindeswohl offensiv in die Vereinsöffentlichkeit kommunizieren. Auf den Hauptversammlungen wird er hierzu berichten. Zusätzlich werden Basislehrgänge zum Thema Kindeswohl angeboten. Diese sind für alle HKBV-Honorartrainer und Vorstandsmitglieder verpflichtend.
8. Der Verbandsverantwortliche für Kindeswohl wird zusammen mit den Ansprechpersonen beauftragt, mit anderen Organisationen und Institutionen, deren Angebote und Leistungen für den Verband sinnvoll und hilfreich sein könnten, Kontakt aufzunehmen, z.B. mit der Sportjugend Hessen, dem Jugendamt oder Fachberatungsstellen etc.
Den gesamten Beschluss finden Sie als PDF hier: Beschluss