Verband | Geschäftsstelle

Verbandsgeschäftsführerin

Sabine Voss

Kontakt

Otto Fleck Schneise 4
60528 Frankfurt
Telefon 069 47 87 02 40
Fax 069 47 87 02 42
E-Mail

Öffnungzeiten der Geschäftsstelle

  • Montag: 9.00 - 11.30 Uhr
  • Mittwoch: 13.00 - 16.30 Uhr
  • Freitag: 13.00 - 16.30 Uhr

Bitte den Besuch immer vorab telefonisch absprechen, da wir auch im Home-Office arbeiten.


 

Allgemeine Informationen aus der HKBV-Geschäftsstelle

Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zu

  • Mitgliederverwaltung
  • Spielberechtigung/Spielerlizenzen
  • Bildung von Spielgemeinschaften auf Klub- und Vereinsebene
  • Bildung von Fusionen auf Klub- und Vereinsebene
  • Klubneugründung oder Klubwechsel
  • Werbung auf der Spielkleidung

Spielberechtigungen/Spielerlizenzen

Im Spielbetrieb des HKBV werden ab dem 01.01.2026 keine DKB-Papierpässe mehr ausgestellt. Die Spielberechtigung wird über die Mitgliederverwaltung Sportwinner verwaltet und ist dort einzusehen.

Die Beantragung von Spielerlizenzen werden ausschließlich online über die Mitgliederverwaltung Sportwinner vorgenommen. 


 

Spielgemeinschaften

Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist im HKBV geregelt. Nähere Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Genehmigung einer Spielgemeinschaft gegeben sein müssen, finden Sie in den Bestimmungen zur Bildung einer Spielgemeinschaft: PDF.

Der Antrag zur Genehmigung einer Spielgemeinschaft muss jährlich neu gestellt werden:  Antrag


 

Fusionen

Fusionen sind im HKBV zulässig und geregelt.

Vereinsfusionen sind immer über den Landessportbund Hessen zu regeln. Sobald zwei Vereine beim LsbH die Fusion genehmigt bekommen haben, wird die Fusion auch beim HKBV wirksam.

 

Klubfusionen sind bis spätestens 31.5. eines Jahres bei der HKBV-Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Die Anträge gibt es hier: Antrag

 

Die Bestimmungen zur Bildung von Fusionen sind hier nachzulesen: Bestimmungen


 

Klubneugründung und Klubwechsel

Den Beschluss zur Ligeneinteilung bei Klubneugründung sowie bei Klubwechsel erhalten Sie hier: Beschluss


 

Werbung auf der Spielkeidung und auf dem Trainingsanzug

Das Tragen von Werbung auf der Spielkleidung und dem Trainingsanzug ist gestattet und bedarf der Genehmigung.

Die Kosten betragen: 

Für 1 Jahr: 50- €

Für 2 Jahre: 80,- €

Für 3 Jahre: 100,- €

Für 4 Jahre: 120,- € 

Für 5 Jahre: 150,- € 

Ein Werbevertrag wird für max. 5 Jahre genehmigt. Dann muss ein Neuvertrag abgeschlossen werden.

Werbeantrag: Antrag