Öffnungzeiten der Geschäftsstelle
- Montag: 9.00 - 11.30 Uhr
- Mittwoch: 13.00 - 16.30 Uhr
- Freitag: 13.00 - 16.30 Uhr
Bitte den Besuch immer vorab telefonisch absprechen, da wir auch im Home-Office arbeiten.
Hessischer Kegler- und Bowling Verband e.V.
Sabine Voss
Otto Fleck Schneise 4
60528 Frankfurt
Telefon 069 47 87 02 40
Fax 069 47 87 02 42
E-Mail
Bitte den Besuch immer vorab telefonisch absprechen, da wir auch im Home-Office arbeiten.
Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zu
Benutzerhandbuch Stand: 01.03.2022 - PDF-Dokument
Anleitung zur Beantragung von Pässen - PDF-Dokument
LINK zur Mitgliederverwaltung: HKBV-Mitgliederverwaltung
In den DKB-Spielerpässen dürfen nur durch die HKBV-Geschäftsstelle Eintragungen
vorgenommen werden. Der Verein/Klub bescheinigt lediglich den Austritt und unterschreibt dies an der entsprechenden Stelle.
Korrekturen in jeglicher Form sind nur durch die HKBV-Geschäftsstelle gestattet. Unrechtmäßige Eintragungen durch die Vereine/Klubs oder die Passinhaber werden gemäß Ziffer 4.6.1 der DKB-RVO geahndet. Der Spielerpass darf auch nicht beschnitten oder in sonstiger Form verändert werden.
Die DKB-Pässe haben eine maximale Laufzeit von 12 Jahren.
Spielerpässe werden seit dem 01.07.2021 nur noch Online über das Mitgliederverwaltungsprogramm gestellt. Die jeweiligen MV-Berechtigten in den Vereinen haben die entsprechenden Informationen.
Ausnahmen, für die weiterhin ein in Papier ausgefüllter Antrag an die HKBV-Geschäftsstelle zu senden ist, sind:
Den DKB-Passantrag finden Sie hier: Antrag
Bitte besonders darauf achten, dass die DCU-Pässe nicht verändert werden. Auch eine Beschneidung der DCU-Pässe auf ein bestimmtes "Format" ist nicht zulässig. Bei Bekanntwerden wird so ein veränderter Pass eingezogen.
Sowohl die DKB-Pässe als auch die DCU-Pässe sind umgehend zurückzugeben, wenn
a) das Mitglied den Verein verlässt
b) das Mitglied seinen aktiven Status ändert
c) das Mitglied den Landesfachverband wechselt
Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist im HKBV geregelt. Nähere Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Genehmigung einer Spielgemeinschaft gegeben sein müssen, finden Sie in den Bestimmungen zur Bildung einer Spielgemeinschaft: PDF.
Der Antrag zur Genehmigung einer Spielgemeinschaft muss jährlich neu gestellt werden: Antrag
Fusionen sind im HKBV zulässig und geregelt.
Vereinsfusionen sind immer über den Landessportbund Hessen zu regeln. Sobald zwei Vereine beim LsbH die Fusion genehmigt bekommen haben, wird die Fusion auch beim HKBV wirksam.
Klubfusionen sind bis spätestens 31.5. eines Jahres bei der HKBV-Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Die Anträge gibt es hier: Antrag
Die Bestimmungen zur Bildung von Fusionen sind hier nachzulesen: Bestimmungen
Den Beschluss zur Ligeneinteilung bei Klubneugründung sowie bei Klubwechsel erhalten Sie hier: Beschluss
Das Tragen von Werbung auf der Spielkleidung und dem Trainingsanzug ist gestattet und bedarf der Genehmigung.
Die Kosten betragen:
Für 1 Jahr: 40,- €
Für 2 Jahre: 60,- €
Für 3 Jahre: 80,- €
Für 4 Jahre: 100,- €
Für 5 Jahre: 120,- €
Ein Werbevertrag wird für max. 5 Jahre genehmigt. Dann muss ein Neuvertrag abgeschlossen werden.
Werbeantrag: Antrag