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Anpassung Haftungsregelung mit Erhöhung Ehrenamtspauschale

 

Hiermit möchten wir Euch über die aktuelle Haftungsregelung (Anlage Auszug BGB) und die notwendige demnächst bevorstehende Anpassung dieser Regelung an die seit dem 01.01.2021 bestehende Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro (Bundesfinanzministerium-steuerliche_Verbesserungen_ehrenamtliche_Tätigkeiten) jährlich informieren.
Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.

Zu beachten sind die zeitlichen Abweichungen (Haftungsregelung neu- 03/2021? -gilt ab Gesetzbeschlussfassung und die Erhöhung Ehrenamtspauschale ab 01.01.2021), wobei hier die Jahreshöchstgrenze von 840 € maßgeblich ist.