Sektionsordnung ergänzt
Die Sektionsordnung wurde um den Punkt 1.3. ergänzt.
1.3. Einladungsfristen für die Sektionsversammlung
Der Termin für die Sektionsversammlung ist den Vereinen drei Monate im Voraus auf der HKBV-Homepage bekannt zu geben, hierbei ist auf die Antragsfrist bis spätestens 3 Wochen vor der Sektionsversammlung hinzuweisen. Später eingehende Anträge sind als Dringlichkeitsanträge zu behandeln.
Die Einladung mit allen Anträgen ist den Mitgliedsvereinen per E-Mail spätestens 2 Wochen vor der Versammlung zuzusenden und auf der HKBV-Homepage zu veröffentlichen.

