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Sektionsordnung ergänzt

Die Sektionsordnung wurde um den Punkt 1.3. ergänzt.

1.3. Einladungsfristen für die Sektionsversammlung

Der Termin für die Sektionsversammlung ist den Vereinen drei Monate im Voraus auf der HKBV-Homepage bekannt zu geben, hierbei ist auf die Antragsfrist bis spätestens 3 Wochen vor der Sektionsversammlung hinzuweisen. Später eingehende Anträge sind als Dringlichkeitsanträge zu behandeln.

Die Einladung mit allen Anträgen ist den Mitgliedsvereinen per E-Mail spätestens 2 Wochen vor der Versammlung zuzusenden und auf der HKBV-Homepage zu veröffentlichen.