Wichtige Information
Strafgebühr für verspätete Abmeldung bzw. Passivmeldung in Sportwinner
Der HKBV-Gesamtvorstand hat in der Sitzung am 18.11.2024 folgendes beschlossen:
Ein Verein wird mit einer Strafgebühr in Höhe von 50,00 € belegt, wenn er die Abmeldung bzw. die Passivumstellung eines Mitglieds nicht innerhalb von 1 Monat nach der Kündigung des Mitglieds bzw. der Passivmeldung in Sportwinner eingetragen hat.
Beispiel:
- Wenn ein Mitglied seine Mitgliedschaft im Verein zum 30.05. kündigt, dann muss spätestens am 30.06. dieser Austritt in Sportwinner eingetragen sein. Ebenso wenn sich ein Mitglied zum 01.03. passiv meldet, dann muss dieser Eintrag bis spätestens 01.04. in Sportwinner eingetragen sein.
- Wenn sich ein Mitglied zum 30.06. abmeldet und der Verein würde diesen Austritt erst am 05.08. in Sportwinner eintragen, dann geht das nicht mehr. Vereine können rückwirkend nur innerhalb von 30 Tagen eine Ab- oder Passivmeldung vornehmen.
Der Verein müsste sich in so einem Fall an die HKBV-Geschäftsstelle wenden, damit die Abmeldung bzw. Passivmeldung bearbeitet werden kann.
In diesem Fall würde die Strafgebühr für den Verein fällig werden.
von Sabine Voss