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Aktuelle Lockerung der Corona-Verordnung/Trainingsbetrieb (Classic/Schere) ist mit Einschränkung möglich

Aussage LsbH: "Bis um 30. November ist Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Die neue Landesverordnung sieht somit vor, dass Sportanlagen grundsätzlich nicht mehr geschlossen sind. Damit passt sich Hessen an die Regelungen der anderen Bundesländer an."