04. Februar 2012
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Schriftführer der Sektion Schere, Gotthard Fürstenfelder, heute im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Sektionsrechtsausschusses der Sektion Schere/Bohle
Frage: Herr Depkat, Ihre Stimme hören wir immer erst dann, wenn irgendwo rechtliche Probleme auftreten die möglichst unkompliziert gelöst werden sollen. Können Sie mir einen kurzen Überblick darüber geben, welche Aufgaben Sie zu erfüllen haben?
Antwort: Die Sektionsrechtsausschüsse entscheiden über Verstöße von Vereinen, Klubs und Spielern die sich aus dem Sport- bzw. Spielbetrieb ergeben. Des Weiteren werden Einsprüche gegen Spielwertungen, sowie Einsprüche gegen Endscheidungen spielleitender Stellen verhandelt. Als letzten Punkt gilt es die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Entscheidungen zu prüfen gem. Rechts und Verfahrensordnung 3.1.4.
Frage: Seit wann haben Sie diese Position inne und welche Voraussetzungen werden von Ihnen erwartet?
Antwort: Seit 1991 bin ich Mitglied im Sektionsrechtsausschuss „Schere“ und seit 1993 bin ich Vorsitzender dieses Gremiums.
Frage: Gab es schon Fälle, die von Ihnen und dem Arbeitskreis angehörenden Mitgliedern nicht gelöst werden konnten und wer trifft dann die endgültige Entscheidung?
Antwort: Der Sektionsrechtsausschuss sollte immer eine Entscheidung treffen über die Rechtssachen die ihn wirklich betreffen. Gegen eine Entscheidung des Ausschusses besteht dann das Rechtsmittel der Berufung vor dem Verbandsrechtsausschuss.
Frage: Wie weit reichen Ihre Kompetenzen? Könnten Sie beispielsweise auch dann eingreifen, wenn der vom Verbandsvorstand vorgelegte Etatplan die Sektion Schere benachteiligen würde?
Antwort: Nein, das ist nicht der Fall. Der HKBV stellt einen Etatplan auf, in dem die Gelder den einzelnen Sektionen zugeordnet werden. Dabei ist es nicht möglich den gesamten Etat durch die vorhandenen Sektionen zu teilen, weil ja sonst Mitglieder stärkerer Sektionen benachteiligt würden. Aus diesem Grund legt der HKBV den Betrag, der zur Verfügung steht, auf alle Mitglieder der Sektionen um und multipliziert sie dann mit den Mitgliederzahlen der einzelnen Sektionen. Das ist dann der Etat der Sektion. Da ja allgemein unsere Mitgliederzahlen sinken, genauso wie Zuweisungen aus anderen Geldtöpfen, wird dieser Etat auch in Zukunft weiter sinken.
Frage: Schon immer musste bei Ausgaben auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden, was die ehrenamtlichen Mitglieder auch eingehalten haben. Doch zur Zeit taucht immer öfter das Ansinnen auf, ob denn für ehrenamtlich Tätige eine Eigenbeteiligung zu den in der Auslagenerstattungsordnung des Hessischen Kegler- und Bowling- Verbandes festgelegten Voraussetzungen, ohne einem Beschluss der Mitgliederversammlung, verlangt werden kann?
Antwort: Die Auslagenerstattungsordnung des HKBV legt bindend fest welche Beträge die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des HKBV für Ihre Aufwendungen zu erhalten haben. Solange diese Ordnung vom HKBV Verbandstag nicht geändert wird, sind diese Beträge bindend. Diese Bestimmungen können auch nicht von einzelnen Sektionen umgestoßen werden.
Frage: Besteht bei solchen Vorhaben nicht die Gefahr, dass die ehrenamtlich Tätigen sich von ihren Aufgabenbereichen zurückziehen und so dem Kegelsport ein großer Schaden entstehen könnte?
Antwort: Solange die Auslagenerstattungsordnung in ihrem jetzigen Zustand verbleibt, denke ich dass die Ehrenamtlichen weiter Ihre Aufgaben versehen. Sollte in ferner Zukunft allerdings an diesem Instrument gedreht werden kann ich mir vorstellen, das einige dann auch zu dem Schluss kommen ihre Tätigkeit aufzugeben.
Herr Depkat, ich bedanke mich für das Interview und wünsche Ihnen als Sektionsrechtsauschussvorsitzenden stets gute und unserem Sport dienliche Rechtsvorschläge.
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